Personalausweis
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Ansprechpartner |
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Antragstellung:
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat muß sich ausweisen können. Dies geschieht entweder durch einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Hinweis: Personalausweise können auch für Kinder jedes Alters beantragt werden, beispeilsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist wegen der erforderlichen Unterschrift persönlich bei der Gemeinde Eschlkam zu stellen. Bitte bringen Sie zur Antragstellung ein Passfoto mit.
Bei den Fotos gelten die neuen, strengeren Anforderungen wie beim Passfoto noch nicht, d. h. Bilder mit Halbprofil sind noch zulässig. „ Beim Personalausweisfoto darf man also noch lächeln“.
Ab der Antragstellung bis zur Abholung des neuen Personalausweises vergehen in der Regel zwischen 2 – 3 Wochen. Beantragen Sie deshalb Ihren Ausweis rechtzeitig.
GĂĽltigkeitsdauer:
Die Gültigkeitsdauer von Personalausweisen beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt der Personalausweis nur 6 Jahre. Ein Personalausweis darf nicht verlängert werden.
Das bedeutet, wenn die GĂĽltigkeitsdauer des Personalausweises abgelaufen ist, muss ein neuer beantragt werden.
Vorläufiger Personalausweis:
Wird ein Ausweis kurzfristig - sofort - benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer befristeten Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
Er wird direkt von der Gemeindeverwaltung ausgestellt und ist in circa 1 – 2 Tagen fertig. Für den vorläufigen Personalausweis benötigen wird ein Lichtbild aus neuerer Zeit und die Unterschrift des Antragstellers.
Kosten für den vorläufigen Personalausweis: 8,00 Euro.
Verlust:
Bei Verlust eines Ausweisdokuments ist der Ausweisinhaber verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Die Verlustanzeige kann entweder bei der Gemeindeverwaltung oder bei der zuständigen Polizeiinspektion erstattet werden. Das Wiederauffinden des Personalausweises ist ebenfalls sofort der Behörde zu melden, die die Verlustanzeige aufgenommen hat.
GebĂĽhren:
Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt 8,-- €.
Die erstmalige Ausstellung des Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist in der Regel gebĂĽhrenfrei.
