Reisepässe
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Inhalt:
Neue Richtlinien für Pässe ab 01.11.2007
Die Bundesrepublik Deutschland hat als eines der ersten EU-Länder zum 01.11.2005 den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Gesichtsdaten eingeführt. Der neue ePass enthält einen Chip, in dem das Gesichtsbild gespeichert wird.
Ab 01.11.2007 wird die Speicherung der FingerabdrĂĽcke eingefĂĽhrt.
Für die Anfertigung der Passbilder werden seither neue Passfotos benötigt, die später weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind. Bei der Anfertigung der Fotos ist deshalb darauf hinzuweisen, dass die Fotos für den neuen ePass benötigt werden.
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Antragstellung fĂĽr neuen ePass:
Wer das 12. Lebensjahr vollendet hat, muss im Besitz eines gĂĽltigen Personalausweises oder Reisepasses sein.
Auf Wunsch der Eltern kann auch fĂĽr Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine FingerabdrĂĽcke erfasst.
Antragstellung: Der Ausweis/Pass muß persönlich beim Einwohnermelde-/Passamt beantragt werden. Die Aushändigung des fertigen Dokumentes kann dagegen auch an eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Mitzubringen ist ein aktuelles Lichtbild nach den derzeit geltenden Richtlinien fĂĽr den neuen ePass und der bisherige abgelaufene Ausweis, soweit ein solcher bereits ausgestellt wurde.
Grundsätzlich reicht der Besitz eines gültigen Personalausweises zur Erfüllung der Ausweispflicht aus. Bei Reisen in bestimmte Länder ist jedoch anstelle des Personalausweises ein Reisepass zwingend vorgeschrieben. Verbindliche und aktuelle Informationen darüber erteilen die zuständigen Botschaften und Konsulate der betroffenen Länder, ggf. auch Reisebüros, bei denen Reisen gebucht werden. Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes im Internet www.auswaertiges-amt.de unter der Rubrik "Länder und Reiseinformationen"
Die Ausstellung eines Reisepasses und eines vorläufigen Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren, bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Die Zustimmung der Eltern ist auch erforderlich bei Beantragung des Kinderreisepasses oder des bish. Kinderausweises. Ebenso bei Beantragung eines Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres.
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Ausfertigungszeitraum:
Der neue Pass wird zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgefertigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung des Passes durch die Bundesdruckerei in Berlin etwa 3-4 Wochen in Anspruch nimmt. Bitte kĂĽmmern Sie sich deshalb rechtzeitig um einen gĂĽltigen ePass.
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PassgebĂĽhren:
Mit der EinfĂĽhrung des neuen Passes und dem dazu erforderlichen technischen Aufwand fĂĽr die Sicherheit und den Datenschutz wurden die bisherigen GebĂĽhren fĂĽr die Ausstellung eines Passes angehoben und seither folgende GebĂĽhren festgelegt:
- für Personen ab dem 26. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) 59,00 €
- für Personen bis zum 26. Lebensjahr (5 Jahre Gültigkeit) 37,50 €
- Pässe im Expressverfahren
zusätzlich zu der unter a) bzw. b) genannten Gebühr 32,00 €
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Anschriftenänderungen / Wohnsitzwechsel:
Bei einem Wohnungswechsel muĂź die neue Anschrift auch im Personalausweis oder Pass vermerkt werden. Bitte legen Sie dazu den Ausweis/Pass beim Einwohnermeldeamt vor. Dort wird die neue Anschrift eingetragen. .
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Vorläufiger Reisepass
In dringenden Fällen kann bei der Gemeinde ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr. Ein vorläufiger Pass wird direkt beim Passamt ausgestellt und dauert etwa 1 – 2 Tage.
Notwendige Unterlagen:
Ein aktuelles Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers.
Gebühren: 26,00 €.
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Sehr wichtig fĂĽr USA-Reisende !!!!!!!
Ab 01. Mai 2006 müssen deutsche Bürger, die nur vorläufige (grüne) Reisepässe besitzen, bei der Einreise in die USA zusätzlich ein Visum vorlegen. Wer seit Mai 2006 ohne Visum in die USA reisen möchte, braucht einen regulären (roten) Reisepass mit einer Gültigkeit von 6 bzw. 10 Jahren. Diese Reisepässe sind von der neuen Visumregelung der USA nicht betroffen.
Allerdings sind bestimmte Personengruppen nach wie vor gänzlich vom Visa-Waiver-Programm ausgenommen, bsp. Reisende, die länger als 90 Tage in Amerika bleiben möchten oder zu Arbeits- bzw. Studienzwecken das Land aufsuchen. Für Sie besteht grundsätzlich Visumpflicht.
Nähere Infos bietet das Auswärtige Amt unter http://www.auswaertiges-amt.de oder die Amerikanische Botschaft unter www.us-botschaft.de.
